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   OLG Karlsruhe, 29.10.1996 - 8 U 18/96   

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https://dejure.org/1996,3961
OLG Karlsruhe, 29.10.1996 - 8 U 18/96 (https://dejure.org/1996,3961)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.1996 - 8 U 18/96 (https://dejure.org/1996,3961)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 8 U 18/96 (https://dejure.org/1996,3961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluß der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Möglichkeit angesichts Bauhandwerkersicherungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 658
  • BauR 1997, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82

    Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.1996 - 8 U 18/96
    auf Eintragung einer Vormerkung im Wege der einstweiligen Verfügung dar: Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 648 a BGB hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung (BGHZ 91, 139 = NJW 1984, 2100 = LM § 9 [Bf] AGBG Nr. 4) festgestellt, daß - selbst im vollkaufmännischen Handelsverkehr - der formularmäßige Ausschluß der Rechte des Bauhandwerkers aus § 648 BGB in einer AGB gegen § 9 AGBG verstößt und damit unwirksam ist, wenn der Auftraggeber nicht anstelle der Rechte aus § 648 BGB - dem Handwerker eine andere, angemessene Sicherheit angeboten hat.
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99

    Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch

    Der gesetzliche Anspruch auf Sicherheitsleistung aus § 648 a BGB ist nicht als anderweitige Sicherheit in diesem Sinne anzusehen (OLG Karlruhe, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 8 U 18/96 = NJW-RR 1997, 658).
  • OLG Nürnberg, 22.01.1998 - 2 U 2639/97

    § 648a BGB: Sind einschränkende Vereinbarungen unwirksam?

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